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Rundschreiben 2020

Sehr geehrte Mitglieder unseres Vereins,

sicherlich wundern Sie sich, dass dieses Schreiben keine Einladung zur diesjährigen Jahres-hauptversammlung enthält. Der Vorstand hat jedoch einstimmig beschlossen, aufgrund der Corona- Pandemie die Hauptversammlung dieses Jahr nicht durchzuführen. Uns ist das Risiko einfach zu groß, gerade wenn man auch die aktuellen Zahlen in Halver sieht. Ich denke, Sie haben alle Verständnis dafür. Wir werden versuchen, die Versammlung im ersten Halbjahr des nächsten Jahres mit den anstehenden Wahlen nachzuholen.

Leider muss ich Ihnen heute eine traurige Mitteilung machen. Viele von Ihnen haben meine Mitarbeiterin, Frau Regina Albus, kennen und schätzen gelernt. Sie war zuständig für die Büroangelegenheiten rund um unseren Verein. Sie ist im März ganz plötzlich verstorben und hinterlässt eine große Lücke. Neben dem persönlichen Verlust für mich bedeutete dies natürlich auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Vereinsarbeit. Sollte also in letzter Zeit manches etwas „holprig“ gewesen sein, bitte ich, dies mir nachzusehen.

Die Beitragsabbuchung habe ich Anfang August durchführen lassen. Bei einigen wenigen Mitgliedern ist dabei eine Doppelabbuchung erfolgt. Bitte entschuldigen Sie das Versehen und teilen mir eine Konto­nummer mit, auf die ich zurücküberweisen kann. Im nächsten Jahr wird das hoffentlich glatt gehen.

Anlässlich des Beitragseinzuges habe ich auch feststellen müssen, dass die uns mitgeteilten Konten einiger Mitglieder erloschen waren und daher eine Retourenbelastung erfolgte. Sollte bei Ihnen keine Abbuchung erfolgt sein, melden Sie sich bitte bei mir, damit die Zahlung für 2020 durchgeführt und für 2021 das richtige Konto benutzt werden kann.

Im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung haben wir immer interessante Themen rund um Ihre Immobilie vortragen können. Dies möchte ich auch in diesem Jahr beibehalten, wenn auch in einer anderen Form.

 

In dem Rundschreiben möchte ich Sie daher über die Problematik Mietrecht und Corona informieren:

Sie haben sicherlich durch die Medien erfahren, dass der Bundestag nach Aufflammen der Pandemie kurzfristig ein Gesetz verabschiedet hatte, um den entstandenen finanziellen Druck von den Wohnungs-und Gewerbemietern zu nehmen. Entgegen anders lautender Meldungen wurde durch das Eilgesetz aber die Mietzahlungsver­pflichtung nicht berührt. Das heißt, dass der Mieter weiterhin verpflichtet war, die Miete zu leisten. Bei Nichtleistung geriet er in Verzug mit der Folge, dass ausbleibende Mieten eingeklagt und Zinsen verlangt werden können sowie dass ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann.

Das Eilgesetz bestimmt lediglich, dass keine Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter besteht  wegen nicht (vollständig) gezahlter Miete für die Zeit vom 01.04.2020  bis 30.06.2020, sofern glaubhaft dargelegt wird, dass die Zahlungsrückstände auf den Auswirkungen der Covid-19- Pandemie beruhen. Die ausgefallenen Mietzahlungen für den Zeitraum 01.04.2020 bis 30.06.2020 müssen aber vom Mieter bis spätestens 30.06.2022 beglichen werden. Ansonsten kann ihm für diesen Zeitraum gekündigt werden. Der  besondere Kündigungsschutz ist zum 30.06.2020 ausgelaufen. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mietern wegen eine Zahlungsverzuges, der ab dem 01.07.2020 entsteht, auch in Kombination mit eventuellen früheren Zahlungsrückständen aus der Zeit vor April 2020, gekündigt werden kann, wenn die Rückstände die gesetzlich geforderte Höhe erreichen.

 

Sehr geehrtes Mitglied,

sollten Sie noch Fragen zu dem oben dargestellten Thema oder zu einem anderen Ihre Immobilie betreffend haben, können Sie sich  gerne unter den oben genannten Kontaktdaten bei mir melden und ggf. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. In meinem Büro erhalten Sie auch die aktuellen Mietverträge. Weitere Vergünstigungen und Leistungen für Haus und Grund Mitglieder können Sie ebenfalls bei mir erfragen.

 

In der Hoffnung, dass wir uns bald gesund wiedersehen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Jutta Eicker
Geschäftsführerin
Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Anwalt Mediatorin (DAA)